Aktuell: Änderung bei Operationen von Lungencarcinomen
Mit dem G-BA-Beschluss (Gemeinsamer Bundesausschuss) vom 16.12.2021 wurde erstmalig eine Mindestmenge für die Durchführung sog. anatomischer Lungenresektionen bei Erwachsenen in Kombination mit einer Krebsdiagnose eingeführt. Betroffen sind damit Lappen-Entfernungen, anatomische Entfernungen einzelner Segmente, Doppellappen-Entfernungen und Lungenflügel-Entfernungen, die aufgrund von Lungenkrebs oder Absiedlungen anderer Krebsarten in der Lunge durchgeführt werden. Gewebsentfernungen, die nicht anatomischen Versorgungsgebieten folgen, also sogenannte atypische- oder Keil-Entfernungen sind davon nicht betroffen.
Für das Kalenderjahr 2024 gilt erstmalig eine Mindestmenge von 40 solcher Eingriffe, ab 2025 sind 75 Eingriffe gefordert, bezogen auf den Krankenhausstandort (nicht auf den Operateur). Krankenhausstandorten, die solche mindestmengen-bewährten Eingriffe unterhalb dieser Grenzen durchführen, wird seitens der Kostenträger keine Vergütung gewährt.
Bei insgesamt 1914 Krankenhäusern in Deutschland wurden im Jahr 2019 an 328 Krankenhausstandorten 13.765 anatomische Lungenresektionen durchgeführt, mit einem Durchschnitt von 42 und einem Median von 20. Am FEK wurden bislang jährlich ca. 20 derartiger Eingriffe durchgeführt, also dem Median entsprechend.
Die o.g. Mindestmenge von 75 Eingriffen pro Jahr reduziert die Anzahl der durchführenden Krankenhausstandorte deutschlandweit von den genannten 328 auf 91, bei 40 Eingriffen für 2024 verbleiben noch 131 Häuser. Die durchschnittliche Wegstrecke für die Patienten erhöht sich laut GBA im Bundesdurchschnitt (bei 75 Eingriffen) von 18 km auf 35 km bzw. von 20 min auf 31 min Anfahrtszeit zur nächstgelegenen Klinik. In der Realität werden diese Entfernungs-/Zeitangaben zwischen Ballungsgebieten (Rhein-Ruhr-Main) und Flächenländern (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) beträchtlich schwanken.
Der Beschluss des G-BA beruht auf einer Literaturrecherche des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, die nach Bewertung IQWiG einen positiven Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität der Behandlungsergebnisse für die genannten Operationen gezeigt hatte.
Die schon vor Bekanntwerden des G-BA-Beschlusses angestrengten Bemühungen aller Thoraxchirurgen der Kliniken im 6K-Verbund (WKK Heide, vor der Insolvenz noch Imland Rendsburg, jetzt Schön-Klinik und FEK Neumünster) in Abstimmung mit den Pneumologien in Itzehoe, am WKK Heide und am SKKiel haben nicht zu einer gelenkten Leistungskonzentration für diese mindestmengen-bewährten Eingriffe führen können.
Daher ist es möglich, dass ab 2025 in Schleswig-Holstein die genannten Operationen lediglich noch an den beiden Standorten des UKSH und der LungenClinic in Großhansdorf durchgeführt werden. Für 2024 haben laut der AOK-Transparenzliste noch die Regio-Kliniken in Elmshorn, das St.-Adolf-Stift in Reinbek sowie das Malteser-St.-Franziskus Hospital in Flensburg eine Erlaubnis zur Leistungserbringung erhalten.
Wie geht es vor diesem Hintergrund nun weiter am FEK?
Die Klink für Thoraxchirurgie am FEK und die Thoraxchirurgie an der LungenClinic Großhansdorf haben einer Partnerschaft verabredet, so dass die Versorgung von Patienten, für die eine anatomische Lungenresektion in Frage kommt, ab dem 01.01.2024 weiterhin in verlässlichen Strukturen gesichert ist.
Der gesamte Teil der Umfeld-Untersuchungen beim Lungenkrebs incl. Tumorkonferenz-Beschluss und der Thoraxchirurgischen Beratung und Bewertung/Indikationsstellung werden weiterhin am FEK stattfinden. Die am FEK vollständig vorbereiteten Patienten werden zur Operation dann in der LungenClinic Großhansdorf aufgenommen und dort operiert sowie bei einem zumeist unkomplizierten Verlauf auch von dort wieder entlassen. Lediglich bei komplikativen und/oder langwierigen Verläufen ist eine postoperative Rückverlegung in das FEK geplant.
Sollte nach der OP eine zusätzliche Chemotherapie oder Bestrahlung notwendig sein, wird diese heimatnah - wie bisher auch - am FEK durchgeführt. Gleiches gilt für eine ggf. vor der OP durchzuführende Vorbehandlung (unveränderte Behandlungsplanung mit den Kollegen der Hämato-Onkologie am FEK).
Die nicht-mindestmengen-belegte Thoraxchirurgische Versorgung am FEK bleibt erhalten, also insbesondere die Behandlung von Pleuraempyemen, die Versorgung von Thoraxtraumata, Mediastinalchirurgie, Zwerchfellraffungen, Emphysemchirurgie, Staging-Eingriffe, Management von Pleuraergüssen, Tracheotomien…
Die bereits bestehenden und eingespielten Kooperationen der Thoraxchirurgie am FEK mit der Pneumologie am SKK (Emphysem-Board zur Lungenvolumenreduktions-Behandlung über Ventile oder chirurgische Maßnahmen) und der Thoraxchirurgie der Schön-Klinik in Rendsburg (Klinikübergreifende Thoraxchirurgische Hintergrunddienste 24/7/365 mit den Kollegen Dr. T. Büchner und L. Feldtmann) werden unverändert fortgeführt.
Zusammenfassend bleibt also das FEK mit der Sektion für Pneumologie und seinem Leiter Dr. med. Alexander von Freier und der Klinik für Thoraxchirurgie ein verlässlicher und kompetenter, aber auch zunehmend vernetzter Ansprechpartner in der Lungenmedizin – für Patienten und Zuweiser.