Der plötzliche Bewusstseinsverlust geht mit einem Verlust der Haltespannung der Muskulatur einher. Daher führt eine Synkope häufig zu einem Sturz. Manchmal kommt es auch zu krampfartigen Muskelbewegungen. Eine Synkope ist nicht gleichzusetzen mit anderen Bewusstseinsverlusten wie z. B. denen aufgrund epileptischer Anfälle.
Eine kurze Ohnmacht infolge eines Kreislaufkollapses ist in den meisten Fällen harmlos. Dennoch ist es grundsätzlich sinnvoll, sie beim Arzt oder im Krankenhaus abklären zu lassen. Dort lässt sich herausfinden, ob die Synkope eine ernste Ursache hat, die behandelt werden muss.
- Reflexe wie Angst, Schmerz oder auch Nerven-Reaktionen beim Entleeren der Blase (harmlos)
- Blutdruckschwankungen, zum Beispiel beim Aufstehen (harmlos)
- neurologische Ursachen wie zu enge Hals- und Hirngefäße, die die Durchblutung behindern, oder eine unerkannte Epilepsie (ernst zu nehmen)
- Herzprobleme wie Herzklappenerkrankungen oder Herzrhythmusstörungen (ernst zu nehmen)
- mögliche Vorzeichen: Übelkeit, Schwitzen, Schwindel, Blässe, manchmal Herzklopfen oder Herzrasen
- plötzliche Ohnmacht mit Hinfallen
- manchmal Verletzungen
Wichtig sind eine genaue Erhebung der Krankengeschichte und eine körperliche Untersuchung, die Hinweise auf die Ursache der Synkope geben Bei „echten Synkopen“ ist die Abklärung einer möglichen Herzkrankheit bzw. von Herzrhythmusstörungen notwendig. Hierzu kommen das EKG, das Langzeit-EKG (über mehrere Tage), die Echokardiographie und bei wiederholten Synkopen der implantierbare Ereignisrecorder zum Einsatz.
Die langfristige Behandlung hängt von der Ursache der Ohnmacht ab. Liegt eine Grunderkrankung wie eine Herzrhythmusstörung vor, ist es wichtig, dass diese angemessen therapiert wird. Bei ansonsten gesunden Patienten, die zu vasovagalen oder orthostatischen Synkopen neigen, ist in der Regel keine langfristige spezifische Therapie erforderlich. Bei häufigen kurzen Ohnmachten ist es jedoch hilfreich, vorbeugend auf Vorsymptome zu achten und entsprechende Gegenmaßnahmen zu üben.