Männer erkranken vergleichsweise häufig an Blasenkrebs. Bei Frauen wird Blasenkrebs oft erst in einem späteren Tumorstadium entdeckt. Die Entstehung von Blasenkrebs wird von genetischen Faktoren, Umgang mit krebserregenden Stoffen (siehe unten), chronischen Infekten, Strahlentherapie oder bestimmten Medikamenten beeinflusst.
In Europa ist rund die Hälfte der Blasenkrebserkrankungen auf Nikotinkonsum zurückzuführen. Auch der berufliche Umgang mit chemischen Substanzen wie aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe oder Arsen können zur Ausbildung von Blasenkrebs führen. Besonders gefährdet sind die Berufsgruppen aus den Bereichen Chemie, Lackierungen, Tätigkeiten in Gummiverarbeitung, Stahlindustrie, Lederindustrie, Automechanik und Friseur- oder Zahntechnik. Aromatische Amine kommen z. B. in Dieselabgasen oder Ruß vor, Lösungsmittel häufig in Farben.
Blutbeimengungen im Urin ohne Schmerzen sind verdächtig für das Vorliegen einer Blasenkrebserkrankung. Häufig sind Blutbeimengungen mit bloßem Auge nicht sichtbar und nur laborchemisch nachweisbar (Mikrohämaturie). Wenn die Blutbeimengungen im Urin mit bloßem Auge sichtbar sind, liegt eine Makrohämaturie vor. Ebenso können Irritationen wie Harndrang, erhöhte Frequenz bei der Blasenentleerung (Pollakisurie) oder schmerzhaftes Wasserlassen (Dysurie) auf eine Erkrankung hinweisen.
Auch wenn mit bloßem Auge keine Blutbestandteile im Urin sichtbar sind, kann eine Blasenblutung (Mikrohämaturie) vorliegen, die im Labor nachgewiesen werden kann. Kleinere Blasentumore können nur durch eine Blasenspiegelung (Endoskopie) erkannt werden, größere Tumore auch durch Ultraschall oder Computertomografie.
Bei Verdacht auf Blasenkrebs wird zunächst mit einer endoskopischen Operation durch die Harnröhre (transurethral, TUR-B) Gewebematerial für eine histologische Untersuchung gewonnen. Abhängig von den Befunden wird entschieden, ob der Tumor im Rahmen der TUR vollständig entfernt werden kann. In über 90 % der Fälle ist dieses Vorgehen möglich.
Auch bei vollständiger Entfernung des Tumors bei erhaltener Blase müssen regelmäßige Blasenspiegelungen erfolgen, um eine erneute Blasentumorbildung so früh wie möglich zu erkennen, da die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Tumorbildung im gesamten Harntrakt (Niere, Harnleiter, Blase, Harnröhre) bei diesen Menschen deutlich erhöht ist. Häufig können Rezidive durch Einbringen von schützenden Medikamenten in die Blase verhindert werden.
Es ist wichtig zu klären, ob der Tumor im Körper bereits Absiedlungen (Metastasen) gebildet haben könnte.
Wenn alle Befunde vorliegen, wird in der gemeinsamen interdisziplinären Tumorkonferenz besprochen, ob eine Operation, eine Strahlentherapie oder eine Chemo-/Immuntherapie erforderlich ist.
Wenn der Tumor die Blase ausgedehnt befallen oder bereits tiefere Wandschichten (Blasenmuskulatur) erreicht hat, muss die Blase einschließlich der umgebenden Organe, Prostata oder Gebärmutter sowie der Beckenlymphknoten, komplett entfernt werden.
In diesen Fällen muss eine sogenannte Harnableitung als Blasenersatz angelegt werden, entweder innerhalb des Körpers (z. B. Ileum-Neoblase) oder mittels Stomaversorgung (z. B. Ileumkonduit).