Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster GmbH
Friesenstraße 11
24534 Neumünster
Tel.: 04321 405-0
Fax: 04321 405-1609
Als krankenversicherter Patient einer gesetzlichen Krankenkasse brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung zu kümmern, abgesehen von der gesetzlich festgelegten Eigenbeteiligung.
Ihre Krankenkasse muss sich zur Übernahme der Kosten bereit erklären. Die Erklärung beantragen wir für Sie. Wenn Selbstzahler eine Kostenzusage der zuständigen privaten Krankenkasse vorlegen, erfolgt die Abrechnung direkt mit dieser Kasse.
Patienten einer gesetzlichen Krankenversicherung beteiligen sich an den Kosten mit einer Zuzahlung in Höhe von 10,- € pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.
Die Zuzahlungspflicht besteht erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Unsere Verwaltung schickt Ihnen eine Abrechnung zu. Unser Sozialdienst beantwortet gern weitere Fragen zu diesem Thema.
Patienten mit Anrecht auf Heilfürsorge (Mitarbeiter von Polizei, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr, Bundesamt für Zivildienst), bitten wir, alle erforderlichen Papiere am Aufnahmetag, spätestens aber bis zum Entlassungstag einzureichen. Anderenfalls müssten wir Ihnen als Patient die anfallenden Kosten in Rechnung stellen.
Beihilfeberechtigte Patienten (Beamte) erhalten vom FEK direkt die Rechnung zugesandt. Der Patient ist gegenüber dem FEK zahlungspflichtig, erhält aber einen Anteil des Rechnungsbetrages von der Beihilfestelle zurück.
Patienten, für die keine Kostenübernahme durch eine Krankenkasse besteht, müssen vor stationärer Aufnahme eine Vorauszahlung an der Kasse leisten. Selbstverständlich erstattet das FEK überzahlte Beiträge nach der Entlassung unverzüglich zurück.